Wer von Polizisten beim Überfahren einer roten Ampel erwischt wird, kann unter Umständen mit Hilfe einer Mathematikformel ein Fahrverbot umgehen. Das gilt, wenn sich der Vorwurf rein rechnerisch ausschließen lässt. Die Ampel darf keinesfalls schon länger als eine Sekunde Rot anzeigen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Amtsgerichts Köln, auf das der Deutsche Anwaltverein (DAV) hinweist.
Nachdem zwei Polizisten eine Frau beim Überfahren einer roten Ampel beobachtet hatten, hat sie ein Bußgeld und einen Monat Fahrverbot bekommen. Ihr wurde vorgeworfen, dass sie die Ampel nach über einer Sekunde Rot überquert hat. Mit einer Rechenformel konnte sie dem Gericht jedoch das Gegenteil nachweisen. Laut Aussagen der Polizisten war die Frau zwei Fahrzeuglängen von der Haltelinie entfernt als die Ampel umschaltete. Da das Tempolimit an dieser Stelle bei 70 km/h lag, wurde dieser Wert für die Berechnung genutzt.

Ein Fahrverbot umgehen

Mit diesen Angaben lässt sich ermitteln, dass die Ampel beim Überfahren der Linie maximal eine halbe Sekunde Rot angezeigt haben konnte. Die exakte Zeit ergibt sich aus dem Verhältnis vom Abstand zur Linie und der angenommenen Geschwindigkeit von 70 km/h. Eine kurze Strecke von zwei Fahrzeuglängen legt das Auto in so kurzer Zeit zurück, dass die von den Polizisten angegebene
Dauer von mehr als einer Sekunde nicht stimmen kann.
Um das Bußgeld sowie einen Punkt in Flensburg kam die Frau nicht herum. Jedoch konnte sie mit ihrer Berechnung ein Fahrverbot abwenden. Zur weiteren Information: Wenn eine Ampel weniger als eine Sekunde Rot ist, kann der Fahrer mit einem Monat Fahrverbot bestraft werden. Wenn eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer entsteht, erhöht sich das Bußgeld.

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