BGH zum strafrechtlichen Begriff des Überholens

Nach § 315c Abs. 1 Nr. 2b StGB wird bestraft, wer im Straßenverkehr grob verkehrswidrig und rücksichtslos falsch überholt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet. Was ist aber Überholen im Sinne der Straßenverkehrsordnung?

Fahrerlaubnisentzug: Sind „Reichsbürger“ psychisch krank?

Die Behörde ordnete einem „Reichsbürger“ an, ein neurologisch-psychiatrisches Gutachten über seine Fahreignung vorzulegen. Seine abstruse Rechtsauffassung und die Ablehnung der deutschen Rechtsvorschriften können sich auch auf die Fahrerlaubnis erstrecken. Ein Gutachten brachte er nicht bei und die Fahrerlaubnis wurde entzogen. Zu Recht?

Kfz-Fachwerkstatt beachtet Rückrufaktion des Herstellers nicht

Eine Kfz-Fachwerkstatt muss Rückrufaktionen eines Herstellers der von ihr betreuten Kfz-Modelle kennen und den Kunden bei beauftragten Inspektionsarbeiten auf eine für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeugs bedeutsame Rückrufaktion und die insoweit gebotenen Reparaturen hinweisen.

Urteil des VGH Mannheim: § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO teilweise unwirksam

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat mit Urteil entschieden, dass § 12 Abs. 3 Nr. 3 der StVO teilweise unwirksam ist. Die Vorschrift verbietet das Parken „vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber“. Es sei nicht hinreichend klar, was der Gesetzgeber mit dem Begriff der schmalen Fahrbahn meine.

Rücksichtslose und risikobereite Fahrweise – Freiheitsstrafe ohne Bewährung

Ein nicht vorbestrafter Autofahrer, der bei einem vorsätzlich verkehrswidrigen Überholmanöver einen Verkehrsunfall verursacht, bei dem ein Verkehrsteilnehmer tödlich und drei weitere z.T. schwer verletzt werden, kann mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten zu bestrafen sein, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung auszusetzen ist.