Service Special: Neue Verkehrszeichen und STVO Änderungen

Aufgepasst liebe Fahrer und Fahrschüler! Um sicher und gut informiert ins neue Jahrzehnt zu starten solltet ihr euch unbedingt diese neuen Verkehrszeichen und Änderungen der StVO anschauen… 

Durch die Änderungsverordnung zur Straßen-Verkehrs-Ordnung sollen die deutschen Straßen, laut Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer sicherer, klimafreundlicher und gerechter gemacht werden. Abgesehen davon, dass neue Verkehrszeichen eingeführt werden, werden sich auch einige Bußgelder drastisch erhöhen.

 

Bußgelder – Was ändert sich konkret?

Bußgelder für das Nichtbilden einer Rettungsgasse werden eingeführt und können mit bis zu 320 Euro und einem Monat Fahrverbot bestraft werden. Außerdem droht die Eintragung von zwei Punkten ins Fahreignungsregister in Flensburg. Die Gefährdung von Radfahrern durch das Halten in zweiter Reihe wird zukünftig mit einer Geldstrafe von 80 Euro und der Eintragung von einem Punkt geahndet. Wenn ein Radfahrer durch das Parken auf dem Radweg behindert wird fallen 70 Euro und ein Punkt zur Strafe an. Sollte das Halten auf dem Schutzstreifen für Radfahrer zu einem Unfall führen wird die Geldstrafe auf 100 Euro erhöht.

 

Neue Verkehrszeichen – Haltet die Augen auf!

  1. Dieses neue Verkehrszeichen zeigt einen gesonderten Grünpfeil, der alleine für Radfahrer gilt. Außerdem soll auch die bestehende Grünpfeilregelung künftig auf Radfahrer ausgedehnt werden, die aus einem Radfahrstreifen oder einem bläulich angelegten Radweg heraus rechts abbiegen möchten.

  1. In Zukunft sollen vermehrt Fahrradzonen angelegt werden. Sie verhalten sich ähnlich wie die Tempo-30-Zonen: Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h. Zusätzlich darf der Radverkehr weder gefährdet noch behindert werden.

 

  1. Hiermit sollen zukünftig Radschnellwege ausgeschildert werden.

 

  1. Dieses Verkehrszeichen verbietet mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Krafträdern(mit Beiwägen) das Überholen von einspurigen Fahrzeugen. Es soll vor allem an Engstellen eingesetzt werden.

 

  1. Grundsätzlich sind Bussonderstreifen Omnibussen und dem Linienverkehr vorbehalten. Seit dem Jahr 2015 können aber auch elektrisch betriebene Fahrzeuge durch Zusatzzeichen auf den Bussonderstreifen zugelassen werden. Ab jetzt sollen PKWs oder Motorräder mit Beiwägen, die mit mindestens 3 Personen besetzt sind, ebenfalls die freigegebene Busspur nutzen können. Hierfür wird dieses Verkehrszeichen in die StVO aufgenommen. Ob eine Busspur freigegeben wird liegt aber letztendlich im Ermessen der jeweiligen Kommune.

 

  1. Mit diesem Sinnbild (links) bekommen Carsharing-Parkplätze ein eigenes Zeichen. Hiermit sollen Parkplätze für das Carsharing rechtssicher ausgewiesen werden können. Außerdem wird es einen Ausweis beziehungsweise eine Plakette geben (rechts), die Carsharing-Nutzer gut sichtbar in ihre Windschutzscheine legen können. Sie erlaubt den Nutzern bevorrechtigtes Parken auf Carsharing-Parkplätzen.

 

  1. Dieses Sinnbild wird eingeführt, um Parkflächen und Ladezonen speziell für Lastenfahrräder

 

Auf Wunsch des Bundesverkehrsministeriums wird es baldmöglichst mehrere Modellversuche im Straßenverkehr geben. Diese werden im Einvernehmen mit den Kommunen angeordnet.

Wenn ihr demnächst eines der neuen Verkehrszeichen sichten solltet, dann macht doch ein Foto davon, schickt es uns oder postet es in eure Insta Story und verlinkt uns. So können wir auch alle anderen auf dem neuesten Stand halten, wo die neuen Schilder zu sehen sind.

 Falls ihr noch Fragen oder Anregungen zu dem Thema habt, dann schreibt uns jederzeit eine Nachricht oder kontaktiert uns persönlich. Wir beantworten euch gerne alle Fragen Rund zum Thema Verkehrssicherheit und StVO.

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