Zwangsfristen für den Führerschein-Umtausch! Seid ihr betroffen?

Bis zum 19.01.2033 müssen circa 43 Millionen Führerschein-Dokumente ausgetauscht werden. Deshalb wurde ein Stufenplan für den bevorstehenden Umtausch aufgesetzt. Er dient dazu, Engpässe angesichts der Fülle an auszutauschenden Dokumenten zu vermeiden.

 Die Neuausstellung der Führerscheine wird durch einen Stufenplan geregelt, der sich nach den einzelnen Geburts- oder Ausstellungsjahren richtet. Konkret handelt es sich um circa 15 Millionen ausgestellte Papierführerscheine und um weitere circa 28 Millionen Scheckkartenführerscheine. Der Antrag auf Umtausch kann leider nur persönlich gestellt werden, weswegen die Wartezeiten so gering wie möglich gehalten werden sollen. Ansonsten bleibt das übliche Vorgehen bestehen. Die Führerscheindokumente werden verwaltungsgemäß eingetauscht, ohne dass eine Untersuchung oder Prüfung anfällt.

Der Grund für den Aufwand sind die Vorgaben der EU-Richtlinie 2006/126/EG, die den zwingenden Umtausch alter Führerscheine bis spätestens zum 19.Januar 2033 fordert. Diese Anordnung dient dazu, dass bis zum Jahr 2033 alle EU-Bürger einen fälschungssicheren und einheitlichen Führerschein besitzen, der in einer gemeinsamen Datenbank gelistet ist.

Wer auch nach dem gelisteten Stichtag noch mit seinem alten Führerschein fährt, riskiert ein Verwarnungsgeld von 10 Euro.

 

Hier sehr ihr alle Fristen im Überblick:

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers

 

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

 

vor 1953

 

19.01.2033
1953-1958

 

19.01.2022
1959-1964

 

19.01.2023.
1965-1970

 

19.01.2024
1971 oder später

 

19.01.2025

 

Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:

Ausstellungsjahr

 

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

 

1999-2001

 

19.01.2026
2002-2004

 

19.01.2027
2005-2007

 

19.01.2028
2008

 

19.01.2029
2009

 

19.01.2030
2010

 

19.01.2031
2011

 

19.01.2032
2012. – 18.01.2013

 

19.01.2033

 

Was braucht ihr für den Umtausch?

Ihr benötigt einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und euren aktuellen Führerschein. Wurde euer alter Führerschein nicht von der Führerscheinstelle eures aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, dann braucht ihr zusätzlich eine sog. Karteikartenabschrift von der Behörde, die ursprünglich den Führerschein ausgestellt hat. Diese kann per Post, telefonisch oder online beantragt werden und wird im Normallfall direkt an die neue Führerscheinstelle geschickt. Für den Umtausch fällt eine Bearbeitungsgebühr von rund 25 Euro an.

Unser Tipp für euch: Tauscht euer Dokument nicht erst kurz vor knapp um, denn bei Ablauf der Fristen wird der Andrang an den Führerscheinstellen recht hoch sein. Ein vorzeitiger freiwilliger Umtausch ist jeder Zeit möglich.

Bei Fragen oder Unklarheiten zum Thema Führerschein-Umtausch könnt ihr uns jederzeit eine Nachricht schreiben oder persönlich kontaktieren. Wir wünschen euch eine gute und sichere Fahrt!

 

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