FAQ

Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen

Eine Anmeldung zur Fahrschule ist immer frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich.

Für die Antragstellung braucht ihr:

  • Personalausweis / Reisepass (mit Meldebescheinigung)
  • 1 biometrisches Passbild
  • Bescheinigung über einen Sehtest
  • Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen

Dein Antrag ist bei der Führerscheinstelle genehmigt, wenn Du eine Rechnung über die theoretische und praktische Prüfgebühr vom TÜV erhältst.

Nein, Du kannst sofort mit dem Theorieunterricht starten.

Mit Genehmigung des Antrages hast Du ein Jahr Zeit deine Theorieprüfung zu absolvieren.
Mit bestandener Theorieprüfung verlängert sich der Antrag um ein weiteres Jahr, um die praktische Prüfung zu absolvieren.

Ist der Antrag abgelaufen, muss ein erneuter Antrag bei der Führerscheinstelle gestellt werden und die Theorieprüfung muss ggf. wiederholt werden.

Deine Ausbildung umfasst den theoretischen und praktischen Teil, die in einander greifen. Während den Theoriestunden kannst du dich bereits zum Simulator anmelden. Sobald dann auch deine Papiere beim TÜV sind, startet die praktische Ausbildung.

Nachdem alle Theoriestunden absolviert sind, jedoch frühestens drei Monate vor Erreichen des erforderlichen Mindestalters.

Für die theoretische Prüfung braucht ihr Personalausweis / Reisepass (mit Meldebescheinigung). Alle sonstigen Formalitäten und Nachweise erledigen wir für Euch!

Ja, das könnt ihr. Am besten wiederholt ihr nach jeder theoretischen und praktischen Stunde den behandelten Stoff.

Sind alle Theoriestunden absolviert und Du hast die Rechnung vom TÜV bekommen, kannst Du in jeder unserer Filialen einen Termin für die Theorieprüfung vereinbaren.

TÜV Süd

Oskar von Miller Str. 17
86199 Augsburg

Eine bestandene Theorieprüfung ist zwölf Monate gültig. Innerhalb dieser Zeit sollte man seine praktische Prüfung ablegen.

Das ist immer von der jeweiligen Führerscheinklasse abhängig. Bei Klasse B benötigt Ihr mindestens 12 Fahrstunden, die sich aus 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Beleuchtungsfahrten zusammensetzen.
Generell lässt sich keine Aussage darüber treffen, wie viele Fahrstunden ein/e Fahrschüler/in zum Bestehen der Prüfung benötigt, da sich dies immer nach den persönlichen Fähigkeiten und dem individuellen Lernfortschritt richtet.

Frühestens einen Monat vor dem Erreichen des erforderlichen Mindestalters.

Für die praktische Prüfung braucht ihr Personalausweis / Reisepass (mit Meldebescheinigung) und falls vorhanden der bereits vorhandene Führerschein. Wichtig: Wenn in dem von Euch gestellten Antrag eine Sehhilfe vermerkt wurde, egal ob Brille oder Kontaktlinsen, müssen diese bei der Prüfung unbedingt getragen werden!

Sowohl die theoretische, als auch die praktische Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden. Allerdings müssen zwischen den einzelnen Prüfungen mindestens 2 Wochen liegen.

Eine genau definierte Höhe über die Kosten eines Führerscheins gibt es nicht. Es gibt keine verallgemeinernde Zahl, die man hier nennen könnte. Die Sonderstunden sind die zu absolvierenden Pflichtstunden, hinzukommen die noch individuell benötigten Übungsstunden. Attraktive Angebote zu den verschiedenen Zahlungsmöglichkeiten und Einzelpreise könnt Ihr gerne in den Fahrschulen erfragen.

Fragen zur Klasse B 197:

Ja, die Ausbildung Klasse B mit der Schlüsselzahl 197 berechtigt zum Führen eines Schaltwagens und eines Automatikwagens.

Nein, die 10 Stunden fließen in die Ausbildung ein und werden nicht zusätzlich gefahren.

Deine Frage ist nicht dabei?

Dann schreib uns eine Mail, ruf an oder komm vorbei. Wir helfen dir gern weiter!