Lichthupe, Mittelfinger und riskante Überholmanöver: Auf deutschen Straßen herrscht zuweilen ein rauer Umgangston. Aggressives und rücksichtsloses Fahrverhalten ist nicht nur ein erhebliches Unfallrisiko; wer am Steuer andere Verkehrsteilnehmer*innen vorsätzlich bedrängt oder gefährdet, macht sich mitunter sogar einer Straftat schuldig.
Viele Autofahrer*innen in Deutschland pflegen scheinbar einen äußerst laxen Umgang mit geltenden Verkehrsregeln: 10.991.274 sogenannte verkehrsauffällige Personen zählte das Kraftfahrt-Bundesamt im Fahreignungsregister zu Jahresbeginn. Doch nicht jeder Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist gleichbedeutend mit einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer*innen. Die abgelaufene Parkuhr oder das Fahren ohne gültiges Kennzeichen sind sicher keine Kavaliersdelikte, im Unterschied zu aggressiven und rücksichtslosen Fahrer*innen aber vergleichsweise harmlos. Wer schon einmal Opfer eines Dränglers geworden ist, weiß um die Bedrohung, die von Verkehrsrowdys ausgeht.
Doch wann wird aus aufdringlichem verkehrswidriges Fahrverhalten? „Sobald der gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsabstand unterschritten wird, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor“, erklärt unsere Geschäftsführerin Sabine Keinath. „Aggressives Drängeln kann aber auch den Tatbestand der Nötigung erfüllen. Dann handelt es sich um eine Straftat, die mit Geldbußen, Verlust der Fahrerlaubnis und Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren rigoros geahndet werden kann.“
Tatsächlich kennt die StVO keinen eigenen Paragraphen für Nötigung im Straßenverkehr. Es gilt deshalb die entsprechende Bestimmung aus dem Strafgesetzbuch. Übertragen auf Verkehrsdelikte gibt es anhand dieser Gesetzeslage allerdings keine eindeutigen Kriterien. „Ob es sich um Nötigung handelt, wird von Fall zu Fall entschieden“, so Sabine Keinath. „Urteile aus der Vergangenheit lassen erkennen, dass für die Richter vor allem drei Parameter entscheidend sind: Vorsatz, Dauer und Intensität.“
Ein kurzes Drängeln konstituiert demnach nicht zwangsläufig eine Nötigung. Wer den Vordermann auf der Autobahn aber minutenlang verfolgt und schikaniert, macht sich eindeutig der Nötigung schuldig. Denn aufgrund des zu geringen Sicherheitsabstandes hat dieser keine Wahl, als schneller zu fahren – die Fahrer*innen werden dazu genötigt, die Geschwindigkeit zu erhöhen oder die Spur zu wechseln, um einen Unfall zu vermeiden.
Im Umgang mit Dränglern, Rasern und aggressiven Fahrer*innen rät Sabine Keinath vor allem zu Gelassenheit: „Legen Sie sich unter keinen Umständen mit Verkehrsrowdys an oder versuchen, diesen eine Lektion zu erteilen. Bemühen Sie sich stattdessen, sich der Situation bei der nächstmöglichen Gelegenheit kontrolliert zu entziehen.“
Wer seinen Peiniger im Nachhinein dann zur Rechenschaft ziehen möchte, kann bei der örtlichen Polizeidienststelle Anzeige erstatten. Erforderlich hierfür sind eine möglichst präzise Schilderung des Vorfalls sowie Angaben zu Kennzeichen, Fahrzeugtyp und -farbe, gegebenenfalls auch zum Aussehen des Fahrers oder der Fahrerin. Nach erfolgreichen Ermittlungen ist die Straße dann ein Stück sicherer – und das Fahreignungsregister um einen Verkehrssünder reicher.